Fördermöglichkeiten für Bio-Betriebe in Hamburg

Am 1. Januar 2023 ist die neue Förderperiode für die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) gestartet. Die GAP wird aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Nationale Grundlage für die Gestaltung und Durchführung der der GAP-Förderprogramme der Bundesländer ist der von der europäischen Kommission Ende November genehmigte nationale GAP-Strategieplan. Hamburg lässt die GAP-Förderung nunmehr von Niedersachsen administrieren und bildet mit Niedersachsen und Bremen eine Förderregion mit einem gemeinsamen abgestimmten Förderkonzept.  Das Förderkonzept „KLARA 2023-2027“ steht für „Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen“ und umfasst eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten.

In Hamburg werden folgende ELER-Fördermaßnahmen über die Zahlstelle Niedersachsen angeboten: Agrarumwelt -, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM), Sommerweidehaltung, Gewässerschutzberatung, Agrarinvestitionsförderung (AFP), Mehrgefahrenversicherung, Einzelbetriebliche Beratung, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri), Küstenschutz, LEADER.

Neuer Aufbau des Direktzahlungssystems ab 2023

Folgende Förderstätze für Ökologischen Landbau sind seit 1.1.2023 (neue GAP) vorgesehen:

Kulturart

1.-2. Jahr (Einführung/Umstellung)

3.-5. Jahr Beibehaltung

Acker

548 €/ha

314 €/ha

Dauergrünland

609 €/ha

284 €/ha

Gemüse

485 €/ha

485 €/ha

Dauerkulturen

1546 €/ha

987 €/ha

Tansaktionskostenzuschlag*

40 €/ha

40 €/ha

*max. 600 €/Betrieb

Folgende Kombinationsmöglichkeiten mit den Eco-Schemes (Öko-Regelungen – ÖR) sind vorgesehen:

ÖR1c: Blühstreifen Dauerkultur € 150/ha

ÖR 1d: Altgrasstreifen oder Flächen auf Dauergrünland (DGL): bis 1 % 900 €/ha, 1-3 % 400 €/ha, 3-6 % 200 €/ha (mind. 1 % und max. 6 % des DGL, 10-20% je Schlag, mind. 0,1 ha, max. 2 Jahre auf derselben Stelle, Beweidung und Schnittnutzung ab dem 1.9., keine Pflanzenschutzmaßnahmen)

ÖR2: Vielfältige Kulturen € 30/ha

ÖR3: Agroforst €60/ha

ÖR 4: ÖR5 4 regionale Kennarten: € 240/ha (2023/24); € 225/ha (2025); € 210/ha (2026) (mind. 0,3 und max 1,4 RV/ha DGL, Verwendung von Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdüngern ist nur in dem Umfang von höchstens bei 1,4 RGV je ha anfallende Dünger gestattet, kein Pflanzenschutz, keien Nueanlage von Drainagen im Antragsjahr)

ÖR 5: ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlanflächen mit Nachweis von mind. 4 regionalen Kennarten: 240 €/ha in 2023 und 2024, 2025: 225 €/ha, 2026: 210 €/ha

ÖR7: Natura 2000 € 40/ha

Gekoppelte Tierprämien - es sind auerdem gekoppelte Prämien für Mutterkühe (mind. 3 Kühe), - schafe und -ziegen (mind. 6) vorgesehen. Die Haltung muss mind. vom 15.5. - 15.8. erfolgen. In 2023 sind es 78 €/Mutterkuh und 35 €/Mutterschaf bzw. Mutterziege. Ein Weidegang ist dafür nicht verpflichtend. Allerdings können auf dem antragstellenden Betrieb nicht gleichzeitig Milch- und Mutterkühe gehalten werden.

Abzüge* bei der Kombination mit:

ÖR4: Dauergrünlandextensivierung - € 50/ha

ÖR6: Verzicht auf PSM - € 130/- € 50/ha

*Abzug erfolgt bei BV1

Hier finden Sie die Broschüre "GAP Kompakt" der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft. Online zum download bereit oder für € 3 per Post erhältlich.

Hier finden Sie den Flyer "GAP 2023 - die grüne Architektur" der Landwirtschaftskammer Niedersachsen