BÖLW kritisiert Neuregelung zu Gentechnik

Die BÖLW kritisiert den von der EU-Kommission vorgelegten Gesetzentwurf für die Neuregelung der Gentechnik in der Europäischen Union. Die EU-Kommission will die Gentechnikregeln so verändern, dass bestimmte Gentechnikverfahren wie z. B. CRISPR-Cas praktisch nicht mehr darunterfallen, obwohl damit fundamentale Eingriffe in das Genom von Lebewesen möglich sind. Nach den Ideen der EU-Kommission soll es künftig zwei verschiedene Kategorien von Gentechnikpflanzen geben. Solche die angeblich „gleichwertig“ zu konventionellen Pflanzen sein sollen, mit Genmanipulationen an bis zu 20 Stellen im Genom. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der künftigen Gentechnikpflanzen in diese sogenannte „Kategorie 1“ fallen wird.?

Alle anderen neuen Gentechnikpflanzen werden der sogenannten „Kategorie 2“ zugeordnet. Für sie soll es ein abgeschwächtes Zulassungsverfahren einschließlich Risikoprüfung geben. Sie sollen auch weiterhin als Gentechnik gekennzeichnet werden. Kein „Opt-out“: Anders als bei bisherigen GVO sieht der Vorschlag vor, dass die EU-Staaten auf ihrem Gebiet den Anbau oder die Verwendung von Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 1 oder 2 nicht einschränken oder verbieten dürfen. Deutschland hatte von der Regelung Gebrauch gemacht und den Gentechnikmais MON810 aufgrund von ökologischen Gefahren verboten. Diese Pflanze stellt das Insektengift eines Bakteriums her, was auch Nützlinge schädigt.

In der ökologischen Produktion sollen alle drei Kategorien (3. Kategorie = transgene Pflanzen) von Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten weiterhin ausgeschlossen sein. Wie das gelingen soll, wenn Gentechnikprodukte ohne Kennzeichnung am Markt sind, lässt die Kommission offen.